IV-Stelle Basel-Stadt
Lange Gasse 7
4052 Basel/BS
  Postanschrift
Postfach, 4002 Basel
Tel. 061 225 25 25
Fax 061 225 25 00
  Öffnungszeiten
Mo-Fr  08.30 - 11.30, 14.00 - 16.30

Offene Stellen

Suchen Sie Mitarbeiter?

Ihre zukünftigen Mitarbeiter finden Sie schnell und einfach auf dem Portal der Jobpasserelle

Suchtools

Newsletter

Immer auf dem Laufenden bleiben. Mit unserem Newsletter

die CHARTA

Compasso

Eine Stelle. Zwei Gewinner.

Taggelder

Während der Durchführung von medizinischen und beruflichen Eingliederungsmassnahmen haben versicherte Personen Anspruch auf Taggelder und die Vergütung von Reisekosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Taggelder sollen den Lebensunterhalt der versicherten Person und der Familienmitglieder, für die diese aufkommt, während der Eingliederung sicherstellen. Taggelder können auch während Wartezeiten vor der Durchführung von Eingliederungsmassnahmen ausbezahlt werden. Der Anspruch auf Taggelder beginnt mit der Vollendung des 18. Altersjahrs.
Wenn das Einkommen trotz Taggeldern nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, kann die versicherte Personen bei der Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons den Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Taggelder während mindestens sechs Monaten ausbezahlt werden.

 

Links und Formulare

Merkblatt Taggelder der IV
Link zur kantonalen Ausgleichskasse

Impressum  |  Disclaimer  |  Kontakt