IV-Stelle Basel-Stadt
Lange Gasse 7
4052 Basel/BS
  Postanschrift
Postfach, 4002 Basel
Tel. 061 225 25 25
Fax 061 225 25 00
  Öffnungszeiten
Mo-Fr  08.30 - 11.30, 14.00 - 16.30

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Früherfassung

Wenn eine gesundheitlich eingeschränkte Person ihren Arbeitsplatz verliert und vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wird, können sich die Leiden innert kurzer Zeit chronifizieren. Es ist deshalb entscheidend, bei drohender Arbeitsunfähigkeit oder drohendem Arbeitsplatzverlust schnell Gegenmassnahmen zu ergreifen. Vor der offiziellen IV-Anmeldung empfiehlt sich eine Meldung zur Früherfassung. So kann in unkompliziertem Rahmen abgeklärt werden, ob die IV-Stelle im Fall der betroffenen Person zuständig ist. Die Meldung erfolgt durch die versicherte Person persönlich oder durch eine Person in ihrem Umfeld, die meldeberechtigt ist. Sie muss mittels Meldeformular bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons eingereicht werden. Bei Bedarf kann die meldeberechtigte Person im Voraus telefonisch mit der IV-Stelle in Kontakt treten.

 

Voraussetzungen für die Meldung

Eine Meldung kann gemacht werden:

Für die Meldung wird keine Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt oder eine Ärztin vorausgesetzt.

 

Meldeberechtigte Personen

Meldeberechtigt sind:

Die Meldeberechtigten müssen die versicherte Person in jedem Fall im Voraus über die Meldung bei der IV-Stelle informieren.

 

Ablauf der Früherfassung

Die Früherfassung dauert rund einen Monat. Die Ziele bestehen darin, die Zuständigkeit der IV-Stelle zu prüfen und abzuklären, ob eine Anmeldung angezeigt ist. Dazu vereinbart eine Fachperson mit der versicherten Person ein persönliches Gespräch, in dem eine erste medizinische, berufliche und soziale Situationsanalyse vorgenommen wird. Häufig holt die IV-Stelle während der Früherfassung auch Auskünfte des Arbeitgebers, der behandelnden Ärztin oder eines anderen Versicherers ein.

 

Links und Formulare

Meldeformular für Erwachsene: Früherfassung
Merkblatt «Früherfassung und Frühintervention»
 

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