Assistenzbeitrag

Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV trotz ihrer Behinderung so selbständig wie möglich zu Hause zu leben. Der Beitrag wird gewährt für Hilfeleistungen, die von der versicherten Person behinderungsbedingt benötigt und regelmässig von einer Assistenzperson erbracht werden.

Die Assistenzperson wird von der versicherten Person im Rahmen eines Arbeitsvertrages angestellt. Sie darf mit ihr nicht in gerader Linie verwandt oder verheiratet sein, in eingetragener Partnerschaft leben oder eine faktische Lebensgemeinschaft führen.

Grundsätzlich wird der Assistenzbeitrag an volljährige versicherte Personen ausgerichtet. Unter speziellen Umständen können auch Minderjährige Anspruch haben. Der Anspruch kann bei der IV-Stelle des Wohnortes geltend gemacht werden.