Ich benötige ein Hilfsmittel

Versicherte Personen haben Anspruch auf die vom Bundesamt für Sozialversicherungen anerkannten Hilfsmittel, die sie benötigen –um weiterhin ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen, –um in ihrem bisherigen Aufgabenbereich (z.B. Haushalt) tätig bleiben zu können, –um ihre Aus- und Weiterbildung oder Schulung zu absolvieren, –um ihren privaten Alltag unabhängig zu bewältigen. Über die Arten von Hilfsmitteln gibt das Merkblatt «Hilfsmittel der IV» Auskunft. Der Anspruch auf Hilfsmittel bleibt bestehen, wenn das AHV-Rentenalter erreicht wird. Altersrentenbezüger und -bezügerinnen haben auch Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel, wenn sie vor Eintritt des AHV-Rentenalters keine Hilfsmittel bezogen haben. Der Anspruch kann geltend gemacht werden, indem versicherte Personen bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons das Anmeldeformular für Hilfsmittel einreichen.