Abstimmungsresultat: Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten

25. November 2018

Der Souverän hat dieses Wochenende die Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten angenommen.

Die IVBS begrüsst die neue gesetzliche Grundlage, die es erlaubt, bei der Bekämpfung  von Versicherungsmissbrauch nötigenfalls Observationen durchzuführen. Diese werden auch in der Zukunft nur unter Einhaltung strikter Vorgaben als Ultima Ratio eingesetzt, d.h. wenn alle anderen Abklärungsmassnahmen ausgeschöpft wurden.

Es ist nun Sache des Bundesrates, die Details in der Verordnung zu konkretisieren und den Zeitpunkt zu bestimmen, ab wann Observationen wieder durchgeführt werden können.

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