Abklärungen und medizinische Gutachten

Für die Gewährung von Leistungen, wie zum Beispiel einer Rente, benötigt die IV-Stelle umfassende medizinische Abklärungen.

Diese versicherungsmedizinischen Beurteilungen führt der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) im Auftrag der IV-Stelle aus. Falls der RAD die Untersuchungen nicht selbst übernehmen kann, arbeitet die IV-Stelle mit Sachverständigen aus verschiedenen Bereichen zusammen.

Bei der Zuweisung an externe Gutachter wird zwischen monodisziplinären (ein Fachgebiet) und bi-/polydisziplinären Gutachten (zwei oder mehrere Fachgebiete) unterschieden. Die Vergabe von bi-/polydisziplinären Gutachten erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Die IV-Stellen publizieren jährlich eine Liste, die unter anderem die Namen der Sachverständigen, die Anzahl der erstellten Gutachten und die bescheinigten Arbeitsunfähigkeiten aufzeigt.

Haben Sie Fragen? 061 225 25 25

Unser Betrieb bleibt am Freitag, 31. Juli 2026 geschlossen.

Ab Montag, 3. August 2026, sind wir gerne wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Feiertag.

Ihr ivbs-Team