Abklärungen und medizinische Gutachten

Für die Gewährung von Leistungen, wie zum Beispiel einer Rente, benötigt die IV-Stelle umfassende medizinische Abklärungen.

Diese versicherungsmedizinischen Beurteilungen führt der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) im Auftrag der IV-Stelle aus. Falls der RAD die Untersuchungen nicht selbst übernehmen kann, arbeitet die IV-Stelle mit Sachverständigen aus verschiedenen Bereichen zusammen.

Bei der Zuweisung an externe Gutachter wird zwischen monodisziplinären (ein Fachgebiet) und bi-/polydisziplinären Gutachten (zwei oder mehrere Fachgebiete) unterschieden. Die Vergabe von bi-/polydisziplinären Gutachten erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Die IV-Stellen publizieren jährlich eine Liste, die unter anderem die Namen der Sachverständigen, die Anzahl der erstellten Gutachten und die bescheinigten Arbeitsunfähigkeiten aufzeigt.

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Über Neujahr bleibt unser Betrieb vom Mittwoch, 31. Dezember bis und mit Freitag, 2. Januar, geschlossen. Ab Montag, 5. Januar, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und ein glückliches neues Jahr.

Ihr ivbs-Team