Hilfsmittel

Versicherte Personen haben Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel, welche sie in unterschiedlichen Lebensbereichen unterstützen.

Die IV-Stelle unterstützt Versicherte mit Hilfsmitteln, die einfach, zweckmässig und wirtschaftlich sind, um

  • die Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten,
  • im bisherigen Aufgabenbereich (z.B. Haushalt) tätig zu bleiben,
  • Aus- und Weiterbildung oder Schulung zu ermöglichen,
  • den privaten Alltag möglichst selbstständig und unabhängig zu bewältigen.

Der Anspruch auf Hilfsmittel bleibt auch nach Erreichen des AHV-Rentenalters bestehen. Auch wer vor dem AHV-Rentenalter keine Hilfsmittel bezog, hat als Altersrentenbezüger- und bezügerin Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel.

Der Anspruch kann durch Einreichen des Anmeldeformulars bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons geltend gemacht werden.

Haben Sie Fragen? 061 225 25 25

Über Neujahr bleibt unser Betrieb vom Mittwoch, 31. Dezember bis und mit Freitag, 2. Januar, geschlossen. Ab Montag, 5. Januar, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und ein glückliches neues Jahr.

Ihr ivbs-Team