Erstkontakt

Als wichtige Vertrauensperson Ihrer Patientinnen und Patienten erfahren Sie früh, wenn diese an gesundheitlichen Problemen leiden und wenn der Arbeitsplatz dadurch gefährdet ist. Frühe und koordinierte Interventionen können eine Chronifizierung des Leidens und das Auscheiden aus dem Erwerbsleben oft verhindern. Als behandelnde Ärzte sind Sie berechtigt eine Früherfassungsmeldung an die IV zu machen. 
Das Formular finden Sie unter diesem Link.

Nach Eintreffen der Meldung werden die Betroffenen durch uns rasch zu einem Triagegespräch eingeladen. Fachpersonen klären in diesem unkomplizierten Rahmen zusammen mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD), ob die IV-Stelle zuständig ist und bereiten nächste Schritte vor. Es kann eine Anmeldung bei der IV-Stelle erfolgen. Wir legen Wert darauf, dass wir für den Ablauf vom Erstkontakt, Triagegespräch bis Entscheid ob die IV zuständig ist oder nicht, höchstens 30 Tage brauchen.