Damit steigt die Minimalrente der AHV/IV von 1260 auf 1280 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.
In der Regel werden die AHV/IV-Renten alle zwei Jahre an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Der Bundesrat hat die Renten 2025 zuletzt angepasst, die nun beschlossene Anpassung erfolgt auf den 1. Januar 2027. Die Anpassung basiert auf dem Mittelwert aus Preis- und Lohnindex (Mischindex). Die Anpassung erfolgt auf Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission.