Der Grundsatz der Invalidenversicherung lautet : «Eingliederung vor Rente». Erst wenn alle Möglichkeiten zur Eingliederung ausgeschöpft sind, wird geprüft, ob Anspruch auf eine Rente besteht. Mit den Gesetzesrevisionen von 2008, 2012 und 2022 wurde dieser Grundsatz weiter gestärkt.
Die Zahl der Personen, die an Eingliederungsmassnahmen teilgenommen haben, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen: Im Jahr 2025 nahmen rund 61'000 Personen an einer Eingliederungsmassnahme teil. Das waren 3'300 Personen mehr als 2024 und rund dreimal so viele wie 2008. 41'000 Personen haben die beruflichen Eingliederungsmassnahmen abgeschlossen. Davon hatten 19'200 eine Anstellung. Weitere 7'000 Personen waren wieder erwerbsfähig, aber noch ohne Anstellung.