Der Bundesrat legt die Leitlinien der nächsten IV-Reform fest

Der Bundesrat hat am 11. Februar 2026 die Leitlinien der sogenannten Integrationsreform verabschiedet. Der Verbleib am Arbeitsplatz sowie die Integration oder Reintegration der Versicherten in den Arbeitsmarkt soll weiter gefördert werden. Eine zentrale Massnahme ist die Einführung einer neuen Integrationsleistung.

Die Zahl der IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger ist in den letzten Jahren gestiegen. Besonders ausgeprägt bei den 18- bis 24-Jährigen und den 60- bis 64-Jährigen. 2024 litt jede zweite rentenbeziehende Person an einer psychischen Erkrankung.

Vor diesem Hintergrund will der Bundesrat eine neue Integrationsleistung für Versicherte zwischen 18 und 25 Jahren einführen. Sie richtet sich an junge Menschen mit Integrationspotenzial, die gesundheitlich noch nicht an beruflichen Eingliederungsmassnahmen teilnehmen können. Die Leistung umfasst eine Geldleistung sowie individuelle Begleitung. Ziel ist, einen frühzeitigen Eintritt ins Rentensystem zu vermeiden und die Autonomie langfristig zu stärken.

Daneben sieht die Reform einen verbesserten Zugang zu IV-finanzierten Aus- und Weiterbildungen, eine Vereinfachung der Taggeldregelung sowie effizientere Abklärungsverfahren vor. Auch die Terminologie im IVG soll überprüft werden.

Zur finanziellen Stabilisierung der IV sollen zunächst alle möglichen Massnahmen ausgeschöpft werden. Falls dies nicht genügt, schlägt der Bundesrat eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte vor. Ein Vernehmlassungsentwurf soll bis Ende 2026 vorliegen.