Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, die Grundlagen für eine neue IV-Revision zu erarbeiten. Zwei Ziele stehen im Zentrum:
- Bessere Integration in den Arbeitsmarkt: Neue Massnahmen sollen verhindern, dass junge Menschen zu schnell eine Rente erhalten. Stattdessen sollen sie stärker individuell unterstützt und begleitet werden.
- Nachhaltige Finanzierung sicherstellen: Der Bundesrat prüft eine Zusatzfinanzierung und Möglichkeiten zur Entschuldung der IV. Die Schulden bei der AHV betragen derzeit rund 10 Milliarden Franken.
Die IV-Stelle Basel-Stadt unterstützt die Stossrichtung der geplanten Revision. Eine frühzeitige und gezielte Begleitung junger Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ist zentral, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern und die Zahl neuer Renten nachhaltig zu senken.
Der Bundesrat will die Leitlinien der Revision Anfang 2026 verabschieden. Bis Ende 2026 soll der Vorschlag in die Vernehmlassung gehen.