Verstärkte Digitalisierung von AHV und IV

Bürgerinnen und Bürger sollen in der Zukunft einfach, schnell und sicher auf ihre Daten aus AHV und IV zugreifen können.

Dies ist das Ziel von dem neuen Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS). Ausserdem sollen die Behörden sicher und automatisiert Daten austauschen können. Die vom Bundesrat vorgeschlagene «E-Plattform 1. Säule» soll es den Versicherten ermöglichen, ihre Daten online einzusehen und beispielsweise die AHV-Rente provisorisch zu berechnen. An seiner Sitzung vom 12. September 2025 hat der Bundesrat die Botschaft dazu verabschiedet.