Früherfassung für Jugendliche und Erwachsene

Ziel der Früherfassung

Es wird geprüft ob eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung empfohlen wird. Eine Meldung zur Früherfassung ist noch keine Anmeldung im eigentlichen Sinn. Die Prüfung ob Unterstützung im Rahmen der Frühintervention oder der beruflichen Eingliederung angezeigt ist steht dabei im Vordergrund.

Jugendliche und junge Erwachsene

Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 13 und 25 Jahren ist ein frühzeitiger Kontakt mit der Invalidenversicherung im Rahmen der Früherfassung sinnvoll, wenn:

  • gesundheitliche Herausforderungen den Eintritt in das Erwerbsleben erschweren können
  • spezifische Massnahmen für die Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung aufgrund der gesundheitlichen Herausforderung nötig sind

Erwachsene

Wenn eine Person vor gesundheitliche Herausforderungen gestellt ist und dadurch ihren Arbeitsplatz verliert, kann dies zu einer Chronifizierung der gesundheitlichen Problemstellung und zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit beitragen. Daher ist es wichtig in solchen Situationen rasch Unterstützungs-massnahmen zu ergreifen.

Es ist sinnvoll eine Meldung zur Früherfassung zu machen, wenn:

  • eine längere Arbeitsunfähigkeit oder ein Arbeitsplatzverlust aus gesundheitlichen Gründen droht

Wer eine Meldung machen darf und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt «Eingliederungsorientierte Beratung, Früherfassung und Frühintervention» (PDF)