Eingliederungsorientierte Rentenrevision

Die IV-Stelle überprüft die bestehenden IV-Renten regelmässig und schätzt die Möglichkeiten der Wiedereingliederung der Bezügerinnen und Bezüger neu ein. Zur Abklärung ihrer Leistungsfähigkeit werden Integrationsmassnahmen oder Massnahmen beruflicher Art durchgeführt. Entsteht aus den Massnahmen heraus ein Arbeitsverhältnis, beginnt eine dreijährige Schutzfrist zu laufen, während der bei neuen gesundheitlichen Problemen die IV-Stelle schnell und unkompliziert eingreifen und unterstützen kann. 

Auch bei der Wiedereingliederung aus der Rente sind die versicherten Personen zur Mitwirkung verpflichtet.