Einarbeitung von Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Problemen

Während der Einarbeitung gewährleistet die IV-Stelle bei Bedarf die Beratung und Begleitung durch eine Fachperson. Für allfällige Risiken, die Arbeitgebende durch die Beschäftigung einer betroffenen Person in Kauf nehmen, können die IV-Stellen sie wie folgt entschädigen:

  • Die IV-Stelle hat die Möglichkeit, an den Arbeitgebenden während maximal eines halben Jahres einen Einarbeitungszuschuss auszurichten. Dieser Zuschuss kompensiert die eingeschränkte Leistungsfähigkeit während der Anlern- oder Einarbeitungszeit.
  • Arbeitgebende erhalten unter gewissen Umständen eine Entschädigung für Beitragserhöhungen der beruflichen Vorsorge und der Krankentaggeldversicherung, wenn die vermittelte Person innert zwei Jahren wegen der gleichen Krankheit erneut arbeitsunfähig wird.
  • Es können Beiträge für die Durchführung von Integrationsmassnahmen der IV im Betrieb ausbezahlt werden, sofern ein behinderungsbedingter Mehraufwand vorliegt. 

Menschen mit Behinderungen anzustellen, kann einen nicht messbaren Mehrwert für das Unternehmen mit sich bringen: Viele Arbeitgebende beobachten zum Beispiel eine Verbesserung des Arbeitsklimas oder ein stärkeres Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Mitarbeitenden. Unternehmen schaffen sich zudem Goodwill im wirtschaftlichen Umfeld. Geben Sie einer Person mit gesundheitlichen Problemen deshalb die Chance für einen Neubeginn im Berufsleben!

Meldung zur Früherfassung

Arbeitgebende sind berechtigt, den IV-Stellen einen Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Problemen zu melden. Weitere Informationen