Taggelder

Während der Durchführung von medizinischen und beruflichen Eingliederungsmassnahmen haben bisher erwerbstätige versicherte  und unter gewissen Voraussetzungen auch Personen in einer erstmaligen beruflichen Ausbildung , die noch nicht erwerbstätig waren,  Anspruch auf Taggelder.  Taggelder sollen den Lebensunterhalt der versicherten Person und der Familienmitglieder, für die diese aufkommt, während der Eingliederung sicherstellen. Taggelder können unter speziellen Umständen auch während Wartezeiten vor oder nach der Durchführung von Eingliederungsmassnahmen ausbezahlt werden. Wenn die Taggelder nicht für den Lebensunterhalt ausreichen, kann die versicherte Person bei der kantonalen Stelle für Ergänzungsleistungen, welche in der Regel bei der Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons angesiedelt ist, den Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Taggelder während mindestens sechs  Monaten ausbezahlt werden.